Spiel und Spaß im Hartzer Land: Die Reise nach JerusalemSzenen aus dem Hartzer Land - Teil V |
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Nun gibt es eine Variante für Erwachsene bzw. für Familien. Das ist ein wenig komplizierter, wenn der Effekt auch am Schluss der Gleiche ist. Die Mitspieler einer Runde sind die Familienmitglieder einer "Bedarfsgemeinschaft", also Leute, die den Hartz-IV-Regelsatz beziehen. Nun nehmen wir den Normalfall an, dass nämlich diese Familie so schnell wie möglich aus dem Bezug herausfallen möchte und dafür auch etwas tut: Bewerbungen schreiben zum Beispiel und gutwillig alle Maßnahmen mitmachen (ablehnen ist sowieso nicht drin), die eine Wiedereingliederung zum Endziel haben, ganz gleich, wie die realen Aussichten auch sein mögen.
Der Berufsneueinsteiger hat nun einen unschätzbaren Bonus, den er potentiellen Ausbildungsbetrieben vor die Nase halten kann: er ist völlig kostenlos, denn Lehrlingsvergütung sowie Sozialabgaben übernimmt der Träger der Maßnahme, somit braucht ein Betrieb nicht ans Knausern zu denken. In der heutigen Zeit ist so etwas ein unwiderstehliches Angebot, denn die Chance auf eine Lehrstelle erhöht sich schlagartig. Nun können wir den Gedanken weiterspinnen wie folgt: Eine Firma greift tatsächlich zu, um dieses Angebot umgehend zu nutzen und ist bereit, einen Ausbildungsvertrag mit dem Schulabgänger und dem Träger der Maßnahme zu schließen. Das wäre ja ein richtiges Happy End, mit allem, was so dazugehört. Wäre es jedenfalls dann, wenn es sich nicht um das Hartzer Land handeln würde. Wie wir uns erinnern, möchte die betreffende Familie ja gerne auf eigenen Füßen stehen und tut dafür, was sie kann. Es gibt da auch durchaus die eine oder andere Chance in der Zukunft, denn man hat Bewerbungsgespräche geführt und denkt über alle möglichen Varianten des Geldverdienens in legaler Weise nach. Die Ausbildung des Kindes scheint erst einmal gesichert und somit blitzt Licht am Ende des Tunnels. Jedenfalls, sollte man das meinen - doch erweist sich das Licht als Glühwürmchen, das rasch wieder entschwindet, denn jetzt kommt der Hinweis auf diese Klausel im Ausbildungsvertrag. Die besagt nämlich, dass das ganze schöne Programm mit Übernahme der Kosten nur dann gilt, wenn das Kind im Hartz-IV-Bezug ist. Sobald nämlich das nicht mehr der Fall ist, wird es aus dem Programm ausgeschlossen. "Tja", könnte da manch einer vielleicht sagen, "vielleicht wird der Azubi ja vom Betrieb übernommen." Die Antwort kann da nur sein, dass man die Realität nicht aus den Augen verlieren sollte - man kann das positive Denken nämlich auch übertreiben. Schließlich war der Grund für den Ausbildungsvertrag der angebotene Nulltarif und nicht das sonnige Lächeln des Sprösslings.
Dieser Fall ist nicht fiktiv und nur ein kleiner Abriss aus dem schönen "Hartz". Lesen Sie auch den sechsten Teil: Energiekosten - das teure Loch im Hartzer Käse
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