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(Februar 2012) Dass alles besteuert wird, weiß der Bürger – auch wenn es zuweilen "Abgabe" heißt und nicht "Steuer". Viel Verwunderung bringt man daher nicht auf, wenn eine neue Zahlungsverpflichtung am Horizont erscheint. Aber der Vorschlag von einigen jungen Unions-Abgeordneten geht weit darüber hinaus, was der Steuerzahler gewohnt ist.
Man schlägt vor – und das ist nicht ganz so neu, denn dieser Vorschlag wurde schon öfter zur Diskussion gestellt – dass kinderlose Bürger eine besondere Abgabe leisten sollten. Die stellt man sich dann auch gestaffelt vor: je mehr Nachwuchs vorzuzeigen ist, desto niedriger fällt nun die Zahlung aus. Wer überhaupt keine Kinder hat, zahlt hundert Prozent. Das Ganze stellt man sich dann so vor, dass diese neue Regelung dann zum Tragen kommt, wenn Mann/Frau 25 Jahre alt ist (so viel Zeit will man den Bürgern lassen).
Schon an dieser Stelle taucht da die eine oder andere Frage auf. Gilt das dann nur für Frauen, die keine Geburt nachweisen können? Muss auch gezahlt werden, wenn man zur Adoption freigibt? Reicht das Gebären an sich, um nicht zuzahlen zu müssen? Gilt das dann auch für Männer? Wie wollen diese den Nachweis erbringen, dass schon gezeugt wurde? Drückt sich dann vielleicht keiner mehr um die Vaterschaft, weil er flugs ausrechnet, was günstiger kommt: Unterhalt oder Abgabe?
Und gilt das ganze nur für Paare, oder auch für Singles? Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn er könnte die soziale Landschaft im Land dramatisch verändern. Das sollte man doch im Vorfeld wissen ... so als mündiger Bürger. Werden katholische Ordensleute bzw. Priester automatisch befreit? Und natürlich die kardinale Frage: Was ist mit denjenigen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen oder zeugen können? Müssen die, wie man ja schon gewohnt ist, ärztliche Atteste vorlegen?
Geraten Paare, die auf Kinder verzichten, weil sie wissen, dass in ihrer Familie Erbkrankheiten vorkommen, unter Druck? Müssen sie Gutachten vorlegen, damit sie keine kranken Kinder bekommen müssen? Können finanziell nicht so gut gestellte Bürger eine Befreiung beantragen? Wird eine neue Behördenstelle eingerichtet, mit Vertrauensärzten? Kann man, wenn man erst mit 26 Jahren seiner Pflicht nachkommt, eine Teilrückzahlung beantragen? Was ist bei einer Fehlgeburt oder plötzlichem Kindstod? Muss man dann die Abgabe leisten? Fragen über Fragen!
Diese ganze Debatte erinnert fatal an den Ausspruch der Abtreibungsbefürworter des vergangenen Jahrhunderts, der da lautete: "Mein Bauch gehört mir." Es wäre nicht unbedingt ein Zeichen großer gesellschaftlicher Entwicklung, würde dieser Ruf wieder erschallen. Ob nun etwas unter Strafe gestellt wird oder "nur" mit einer Abgabe belegt ist ... Zwang ist es allemal. Außerdem, das eine kann das andere durchaus nach sich ziehen – wir leben ja schließlich in Deutschland. "Doitscher Mann, hast du hoite schon deine Pflicht getan?", ... das hatten wir schon mal.
© Textbeitrag "Kinder per Verordnung?": Winfried Brumma (Pressenet), 2012. Illustration: Thomas Alwin Müller, littleART.
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