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Ein eigenes Restaurant zu eröffnen ist der Traum, den sich viele angehende Gastronomen verwirklichen möchten. Allerdings reicht die Leidenschaft für das Bekochen und Bewirten von Gästen allein oft nicht aus. Der Schritt in die Selbstständigkeit muss gut überlegt sein. Ein erfolgreicher Start hängt von mehr als nur einer guten Idee dank eines Hobbys ab.
Im Allgemeinen setzen wir gerne auf Sicherheit im Berufsleben: ein geregeltes Einkommen, bezahlter Urlaub, fixe Arbeitszeiten. Doch mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit schnellt auch die Zahl der Existenzgründungen in die Höhe. Viele möchten ihr Schicksal nun selbst in die Hand nehmen. Selbstständige tragen aber damit auch das Unternehmerrisiko.
Dass am Anfang der Geschäftstätigkeit mit einigen Hürden zu kämpfen ist, zeigt sich an der hohen Zahl (50 Prozent) von neu gegründeten Unternehmen, die innerhalb der ersten vier Jahre aufgeben bzw. zum Aufgeben gezwungen sind. Daher gilt es, bei jeder Existenzgründung die Balance zwischen den Grundsätzen "etwas zu riskieren" und "der kaufmännischen Vorsicht" zu finden. Das Risiko einer Unternehmensgründung sollte nur dann eingegangen werden, wenn man eine entsprechende Gewinnchance sieht. Viele Risiken können allerdings vermieden werden, wenn man eine Unternehmensgründung sorgfältig plant und vorbereitet und so viel Information wie möglich sammelt.
Chancen und Risiken einer Neugründung
Durch die Gründung neuer Restaurants wird die Volkswirtschaft gestärkt, z. B. anhand der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Den Chancen stehen jedoch im Vergleich zur Unselbstständigkeit erhöhte Risiken gegenüber. Zum einen bereiten das Akquirieren von einer geeigneten Zielgruppe zu Beginn der Geschäftstätigkeit und das Fußfassen in der Gastronomiebranche Schwierigkeiten, insbesondere bei geringer Branchenerfahrung. Somit müssen die fehlenden Erfahrungen und Kontakte durch Fleiß und Leidenschaft kompensiert und mit Rückschlägen gerechnet werden. Zum anderen ist das Marktrisiko nicht zu unterschätzen. Die Frage nach Angebot und Nachfrage muss sich regelmäßig gestellt werden und ob die Erwartungen der Gäste hinsichtlich Qualität, Preis und Bedürfnisbefriedigung erfüllt werden können.
Behalten Sie stets im Hinterkopf: Mangelnde Flexibilität ist die gefährlichste Gründerfalle.
Ihre persönliche Checkliste
Beachten Sie für die Neueröffnung Ihres Restaurants die örtliche Struktur, die Entwicklung der Demographie sowie Ihre Zielgruppe.
Als Erstes sollten Sie eine Standortanalyse durchführen, denn je besser die Lage ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für eine hohe Anzahl an Gästen.
Entwickeln Sie Gerichte und Eröffnungsangebote, die Ihre Gäste bereits vorab auf Flyern zu sehen bekommen. Veröffentlichen Sie zusätzlich die permanente Speisekarte, so dass die Gäste schon im Vorfeld wissen, was sie erwarten können. Wecken Sie die Neugier Ihrer angehenden Gäste.
Es werden eine Menge Genehmigungen benötigt, die für eine Restauranteröffnung wichtig sind, z. B. Baugenehmigungen, Schanklizenzen oder Gesundheitszertifikate. Sie müssen vorab einige Behördengänge auf sich nehmen, um legal Ihren Gastronomiebetrieb zu eröffnen (siehe Grafik unten).
Der Business-Plan
Beginnen Sie mit der Erstellung eines Business-Plans (www.fuer-gruender.de/businessplan-vorlage). Dieser stellt die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Gewerbes für die nächsten ein bis fünf Jahre dar und gibt eine klare und übersichtliche Auskunft über alle Inhalte, die für Kapitalgeber wichtig sind. Diese Aufgabe übernimmt der Business Plan in qualitativer (beschreibender) und quantitativer (zahlenmäßiger) Hinsicht.
Haben Sie bereits von dem staatlichen Gründungszuschuss gehört?
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Ihnen für die ersten neun Monate einen so genannten Gründungszuschuss (www.gruender-unternehmer-zentrum.de), der sich beispielsweise bei Singles auf 19.000,-- EUR beläuft. Der Antrag auf Gründungszuschuss muss genehmigt sein, bevor Sie als Selbstständiger beginnen, sich hauptberuflich Ihrem neuen Projekt zu widmen. Gefördert werden auch Gründer, die ihre Festanstellung selbst gekündigt haben.
Da die Behörde davon ausgeht, dass der Gründer am Verlust seines festen Jobs mitschuldig ist, verhängt diese oft eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten. Das bedeutet, dass nach Auslaufen der Kündigungsfrist der Gründer bis zu drei Monate ohne Arbeitslosengeld bzw. Gründungszuschuss durchhalten muss. Die absolute Höhe des Zuschusses schmälert eine eigene Kündigung allerdings nicht. Die Auszahlung verschiebt sich lediglich nach hinten.
Ist die Frage der Finanzierung geklärt, ist es zudem auch hilfreich aufzulisten, welche Kosten bei der Gründung des Gastronomiegewerbes anfallen:
Die Miete der Örtlichkeit sollte der Umgebung und ähnlichen Gewerbe in unmittelbarer Nähe angepasst sein. Informieren Sie sich im Vorfeld über den Mietspiegel.
Beachten Sie bitte, dass das finanzielle Desaster oft schon mit einmaligen Investitionen bei der Gründung anfängt. Mancher Gründer gerät zu Beginn seiner Selbstständigkeit in einen wahren Kaufrausch und investiert große Summen. Wir empfehlen Ihnen die Erstausstattung Ihres Gewerbes günstig zu erwerben. Eine gute, qualitative und preiswerte Ausstattung für den Gastronomiebedarf finden Sie beispielsweise auf den Seiten der Expondo GmbH (www.expondo.de).
Auch die Anschaffung der Lebensmittel für die Speisen, die das zentrale Angebot in einem Restaurant darstellen, erwerben Sie am besten in einem Großmarkt wie Selgros oder Metro. Hier erhalten Sie als Festkunde hohe Rabatte.
Sie können nun die gesamten finanziellen Auswirkungen durch Planungsrechnungen (GuV-Rechnung, Finanzplan, Planbilanz) darstellen.
In einer Bilanz wird das Anlage- und Umlaufvermögen dem Eigen- und Fremdkapital gegenübergestellt. In der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung stehen die Erträge den Aufwendungen gegenüber. Die Summe bzw. Differenz nennt sich Gewinn bzw. Verlust. Das Ergebnis einer Kosten- und Leistungsrechnung wird Betriebsergebnis genannt. Mit Hilfe eines Finanzplanes wird auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung der laufende Kapitalbedarf ermittelt. Eine wesentliche Frage dabei ist, ob die einzelnen Positionen in der betreffenden Periode zahlungswirksam sind oder nicht.
Wichtig ist, dass der Businessplan nicht in der Schublade verschwindet, sondern immer wieder an neue, unerwartete Herausforderungen angepasst wird.
Nur mit viel Vorbereitung und Planung im Vorfeld sowie Ehrgeiz und Flexibilität kann Ihr Gastronomiebetrieb auf dem Markt bestehen. Wir wünschen Ihnen für den Start in Ihre Selbstständigkeit viel Erfolg.
© Textbeitrag "Ratgeber für die Restauranteröffnung" und Grafik unten: RD. Bildnachweis oben: Restaurant eröffnen, CC0 (Public Domain Lizenz).
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