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(04.07.2010) Keinem wird mehr blauer Dunst vorgemacht im Freistaat Bayern, denn der Volksentscheid hat eindeutig ergeben, dass ab August 2010 weder in öffentlichen Räumen noch in der Gastronomie geraucht werden darf. Das gilt auch für Bierzelte, und ab 2011 auch für das Münchner Oktoberfest.
Das ständige Hickhack um den Schnuller für Erwachsene, was die Öffentlichkeit betrifft, hat zumindest im Freistaat ein Ende, was in anderen Teilen der Republik leider noch nicht abzusehen ist. Zwar gilt ein Rauchverbot in Gaststätten, allerdings gibt es mehr Ausnahmen als Etablissements. So können fast überall Wirte geltend machen, dass sie nicht über den Platz verfügen, um einen separaten Raucherraum einzurichten.
Also entscheidet der Gesetzgeber für die Raucher – und gegen die Nichtraucher. Man könnte sich zwar denken, dass in dem Falle der zu kleinen Räume strikt ein Rauchverbot ausgesprochen wird, aber tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Also sieht man in den Städten Wirtschaften, auf deren Eingangstür ein Schild prangt mit der Aufschrift: Hier ist ein Raucherlokal. Dann folgt ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz – und das war's dann.
Der Streit um den Krebszellen-Beschleuniger Tabak wird oft als Toleranzfrage dargestellt – aber ist es das wirklich? Schließlich, so könnte man sagen, wird niemand gezwungen, in eine Raucherkneipe zu gehen. Die Wirte müssen selber wissen, ob sie ein nikotinfreies Lokal haben wollen – oder nicht. Außerdem will sich keiner fremdbestimmen lassen – es muss für jedermann frei entscheidbar sein, auf welche Todesart man sich vorbereiten will. An diesem Punkt wird es weniger logisch als polemisch, denn niemand wird gezwungen, mit dem Rauchen aufzuhören.
Es liegt tatsächlich in eigenem Ermessen, wenn man jede Menge Geld investiert, um zu einem frühen Pflegefall zu werden oder so ein interessantes Gerät zu bekommen, dass die Stimme hörbar macht, wenn der Kehlkopf in der halseigenen Räucherkammer endgültig das Handtuch geworfen hat. Das darf jeder für sich entscheiden – nur eben in der Tat "für sich" und nicht auch noch für andere. Das aber passiert unweigerlich, raucht man in einem geschlossenen Raum, in dem sich andere Menschen aufhalten.
Die nämlich haben keine Möglichkeit zur freien Entscheidung und müssten dann aufstehen und gehen. Das aber würde deren Aufenthaltsbestimmungsrecht, die eigene Person betreffend, empfindlich einschränken.
Natürlich könnte man die Sache auch anders regeln, ähnlich wie bei "Mensch-ärgere-dich-nicht" vielleicht. Es würden dann folgende Regeln gelten: Wer zuerst gekommen ist, hat das Platzrecht. War also der Raucher zuerst da, muss der Nichtraucher gehen – oder umgekehrt. Betreten Anhänger beider Fraktionen gleichzeitig einen Raum, wird nach Kopfzahl entschieden, das Mehrheitsprinzip löst dann das Recht des Platzhalters auf. Die Wirte müssten mindestens eine Wand freimachen, um die Tafeln mit den Regeln aufhängen zu können.
Vielleicht würden manche Leute, die sich einen gemütlichen Abend mit Flumme machen wollen, dann auf kleine Kniffe zurückgreifen und Passanten fragen, ob sie sich als Raucher ausgeben wollen und mit ihnen in die Wirtschaft gehen, um auf jeden Fall die Mehrheit zu stellen. Vielleicht eine gute Idee für Nebenverdienste.
Man stelle sich vor, wie durch Armbinden gekennzeichnete Raucher bzw. Nichtraucher vor Diskotheken warten, bis sie von Anhängern beider Lager gebucht werden und sich gegenseitig unterbieten. Den Arbeitsmarkt entlasten würde das wohl nicht und wahrscheinlich zu Verstößen gegen die geltenden klar definierten Regelungen führen, die Kampfhandlungen untersagen.
Es wäre also in jedem Fall sinnvoll, einheitliche Bestimmungen einzuführen, entweder nach dem Prinzip der freien Entscheidung für die Wirte oder für ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie. Die ganze verwirrende Angelegenheit erinnert in ihrer Schwammigkeit an die Kampfhundeverordnung, die von Bundesland zu Bundesland variierte und dazu dienen sollte, die Unfälle mit diesen Tieren zu verhindern und die Zucht einzudämmen.
Kaum einer kannte sich noch aus, und die zum Teil unsinnigen Auflagen brachten wenig bis gar nichts. Dass weitaus weniger Tiere dieser Art in der Öffentlichkeit gesehen werden, liegt nun daran, dass sich die Szene zurückgezogen hat. Wirkliche "Pit Dogs", also Hunde, die zum Kampf abgerichtet waren, sah man so oder so nie an den Leinen – die eignen sich nämlich gar nicht für einen Stadtspaziergang. Man hätte auch damals bundesweit einheitliche Bestimmungen gebraucht.
Um zurück zum Thema zu kommen: Es werden weit mehr Menschen durch das Rauchen getötet als durch Hunde, nur weit langsamer. Es ist also nicht unbillig zu fordern, dass es ein öffentliches Rauchverbot gibt – ohne Ausnahmeregelungen.
Der Kinder- und Jugendschutz greift leider nur in der Öffentlichkeit, noch immer können Eltern ihre Kinder zu passivem Rauchen zwingen und in deren Körpern den Grundstein für Erkrankungen legen sowie durch ihr Beispiel den reibungslosen Eintritt in die Sucht gewährleisten.
Ein Rauchverbot für Eltern durchzusetzen, ist natürlich erst einmal illusorisch, aber das Beispiel Bayern zeigt, dass das Gesundheitsbewusstsein der Bürger doch recht ausgeprägt ist. Es ist anzunehmen, dass auch Raucher FÜR das Verbot gestimmt haben, denn es ist auch eine Frage der Vernunft.
Volksentscheide sind also keine schlechte Methode, um Klarheit zu schaffen.
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© "Das Rauchverbot – In Bayern hat das Volk entschieden": Textbeitrag von Winfried Brumma (Pressenet), 2010. Bildnachweis: Nicht rauchen bitte, CC0 (Public Domain Lizenz).
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