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Für viele ist es ein Traum, den sich nur wenige erfüllen können: Sein eigener Chef zu sein und die eigenen Entscheidungen zu treffen. Endlich nicht mehr fremdbestimmt sein und herumkommandiert werden, denkt man sich. Doch das Wunschdenken muss leider allzu oft und viel zu schnell der weniger rosigen Realität weichen. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist weder einfach noch ein Zuckerschlecken.
Viele behaupten scherzhaft, wer selbstständig sei, arbeite selbst und ständig. Ganz falsch ist dieses Wortspiel auch nicht. Dennoch ist die Selbstständigkeit nicht nur schlechtzureden. Für viele Menschen bietet sich hier auch die Chance, ihre eigene Firma zu gründen und sich wirklich frei zu entfalten, wie man es sich immer gewünscht hat. Ohne etwas Rückendeckung und Startkapital geht das zwar nicht, aber wer fleißig ist und ein gutes Konzept in der Tasche hat, kann hier wirklich den Job seines Lebens finden. Wohlüberlegt sein müssen die Vor- und Nachteile, man muss sich entscheiden, ob man auch mit den Entbehrungen leben kann, und sich auf harte und arbeitsreiche Jahre einstellen. Wer sich aber durchbeißt, hat durchaus die Chance auf Erfolg – egal in welcher Branche.
Der Gesellschaftsvertrag
Das Fundament einer GmbH ist der so genannte Gesellschaftsvertrag. Hierin werden alle wichtigen Details festgesetzt: Wie heißt die Firma, wo ist der Hauptsitz der Firma und was ist ihr Gegenstand. Der Gegenstand einer GmbH muss so präzise wie möglich beschrieben werden, aber auch so vage gehalten sein, dass die Firma agieren kann. Jede Änderung des Vertrags kostet Geld und daher sollte man vorher genau überlegen, wie man die GmbH beschreibt. Der Gesellschafter ist zu benennen und das Stammkapitel wird angegeben. Derzeit sind 25.000 ? das Minimum. Zwar wurde im Bundestag debattiert, das Stammkapital im Jahr 2006 auf 10.000 ? zu senken, doch dies schlug fehl. Im Jahr 2008 wurde statt dessen die Unternehmergesellschaft eingeführt, bei der die Stammeinlage ab 1 Euro möglich ist.
Schließlich muss der Vertrag noch notariell beglaubigt werden
Da der Gesellschaftsvertrag kein fester Standartvertrag ist, kann er in einigen Punkten individuell auf die jeweilige Firma zugeschnitten werden. So kann es Regelungen über die Dauer der Gesellschaft, die Stimmverteilung, Beschlussfassung, Beirat, Ausscheiden etc. geben, die eine Gesellschaft regeln.
Ist der Vertrag unterzeichnet und beglaubigt, erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Damit ist die GmbH gegründet und das Gesellschaftsvermögen offiziell begrenzt worden.
GmbH-Gründung – aber richtig
In Deutschland dauert eine GmbH-Gründung im Schnitt 6,3 Tage. Voreilig sollte man dennoch nicht sein. Zuerst bedarf es eines gut durchdachten Konzepts, das auch finanziell durchgeplant ist, so dass nicht sofort ein böses Erwachen folgt. Bei der gesamten Gründung ist es ratsam, sich von einem Anwalt über alle Rechtsfragen aufklären zu lassen. Einen Rundum-Service bieten verschiedene Seiten im Internet, zum Beispiel kann man sich auf recht24-7.de/ informieren. Hier beraten erfahrene Rechtsanwälte und stehen dem Mandanten bei. Der Gesellschaftsvertrag wird individuell ausgestaltet, also genau auf die Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten. Eine Gründung innerhalb von 24 Stunden ist möglich, wenn das Kapital vorliegt. Schnell, einfach und alles aus einer Hand. Dies hat den großen Vorteil, dass man nicht verschiedene Anlaufstellen hat und endlose Wartezeiten. Ein kompetenter Ansprechpartner und man kann im Prinzip sofort loslegen. Hinein in die Selbstständigkeit!
© Textbeitrag "GmbH-Gründung – die richtige Entscheidung?": AH. Bildnachweis: Illustration Gruppe von Personen, CC0 (Public Domain Lizenz).
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