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(Juni 2011) Händler, Hersteller oder Importeure müssen ab sofort jedes Auskunftsersuchen von Kunden innerhalb von 45 Tagen zu den von ihnen gehandelten oder hergestellten chemischen Produkten beantworten.
Ein Musteranschreiben hierzu gibt es für den Fragesteller auf der Internetseite des Umweltbundesamtes
Welche gefährlichen Stoffe sind hiervon betroffen?
Es handelt sich um Chemikalien, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind und die das Hormonsystem stören können. Ebenso Stoffe, die sich nicht oder nur schwer zersetzen und somit für eine lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Solche Chemikalien reichern sich leider auch in Organismen an. Eine weltweite Verbreitung vieler dieser giftigen Chemikalien bis in arktische Breiten und hochgelegene Bergseen findet bereits statt. Natürlich sind hier neben der Tier- und Pflanzenwelt auch die Menschen betroffen.
Aber nicht nur der Staat mit seinen Verordnungen, sondern auch jeder Anwender sollte seinen Umgang mit Gefahrstoffen auf die Waagschale werfen. Naturprodukte mit z. B. dem Prädikat "kontrollierter biologischer Anbau" für Lebensmittel und Naturkosmetik werden immer mehr zur gefragten Handelsware. So gibt es bereits viele Hersteller, die sich eine umweltverträgliche Produktion mit Naturprodukten auf ihre Fahnen geschrieben haben. Ebenso rücken traditionelle Verfahren wieder mehr in den Vordergrund. Dazu gehört auch das Moor. Als Moorpackung, Moorkissen, selbst als Moorseife oder Moorbad wird es traditionell hergestellt und von einem großen Kundenstamm erfolgreich angewandt.
Seit einiger Zeit stellt der Gesetzgeber aber immer engere Weichen, um gefährliche Stoffe vom Markt zu nehmen. Wie schnell und nachhaltig sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf unsere Umwelt auswirken werden, wird die Zukunft zeigen. Das so genannte REACH-Verfahren, nach dem alle Hersteller chemischer Produkte bei der "Europäischen Agentur für chemische Stoffe" in Helsinki anmelden müssen, ist ein wichtiger Schritt. Als Folge davon kommt es nun bereits zu weltweiten Herstellungs- und Anwendungsverboten von besonders gefährlichen Stoffen. Ein Ausweichen auf Naturprodukte, wie es die Naturkosmetik oder Moor in Form von Moorkissen oder Moorbad sind, scheint ein gangbarer Weg zu sein.
Hier ein aktuelles Beispiel für ein Herstellungs-Stopp: Der in Schäumen von Feuerlöschern verwendete Stoff PFOS wurde ab dem 28. Juni 2011 verboten. PFOS kommt z. B. in den Tieren der Ozeane sowie in Polarbären vor – bereits überall auf der Welt hat sich dieser Stoff verbreitet. PFOS ist extrem langlebig und sehr giftig. Besonders kritisch ist die Übertragung der Chemikalie von der Mutter zum Kind bereits während einer Schwangerschaft und später beim Stillen.
Eine weitere kritische Chemikalie ist der Stoff Bisphenol A, von dem jedes Jahr 3,8 Millionen Tonnen hergestellt werden. Bisphenol A kann ähnlich wirken wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und stört nachweislich bei einigen Individuen die normale Fortpflanzung. Wir verwenden den Stoff fortlaufend und sind uns der Gefahren nicht bewusst, da Bisphenol A in fast allen Gegenständen des täglichen Lebens enthalten ist.
Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hält Produkte mit Bisphenol A zwar noch für unbedenklich – in Kanada, Frankreich und Dänemark dagegen wurden Artikel mit Bisphenol A für Kinderprodukte bereits verboten.
© "Naturkosmetik kontra Chemikalien": Textbeitrag von Lothar Seifert. Quelle für die Piktogramme der Gefahrstoffsymbole (gemeinfrei): UNECE.
Lesen Sie auch Lothar Seiferts Beitrag Eine Reise durch Indien, Kashmir und Nepal.
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