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(Dezember 2011) Die kollektive Frage in der Politik zielt auf das Verbieten. Hat es überhaupt einen Wert oder fördert es gerade das Gegenteil? Tatsächlich ist es so, dass das Verbotene einen gewissen Reiz hat. Das kennt man aus der Kindheit als direkt Betroffener, allerdings auch als Erwachsener, der schließlich auch nicht alles darf. Der "Normalpsychologe", also der mündige Bürger, hat die Faustregel erschaffen, nach der alles, was verboten ist, ganz besonders verführerisch scheint. Aber ist das tatsächlich so?
Qualmende Teenager auf den Schultoiletten sind keine Revoluzzer, sie tun es aus anderen Gründen. Nicht, weil sie es nicht dürfen, sondern weil sie dazugehören wollen. Sie täten es auch dann, wenn es erlaubt wäre und die Lehrer mitmachen würden. Kleine Kinder sind auch nicht unbedingt grundsätzlich umstürzlerisch tätig, wenn sie gegen die gesetzten Regeln verstoßen, sondern sie sind in der Entwicklung begriffen. Erstens einmal verstehen sie die Begründungen der Erwachsenen nicht oder unvollständig, zweitens ist das Ausprobieren ein wichtiger Teil in der Entwicklung. Sollte ein Kind, das sich schon einmal verbrannt hat, wieder und wieder auf die heiße Herdplatte langen, nur weil jemand "NEIN" gesagt hat, dann wäre es Zeit für den Kinderpsychologen. Aber das kommt wohl eher selten vor. Hier geht es um das Lernen, nicht um Revolution.
Die Debatte um das Legalisieren so genannter weicher Drogen ist ein Gaul, der sich ein nimmer endendes Rennen liefert. Natürlich greifen einige Menschen zu einer Marihuana-Zigarette oder einer Designerdroge, eben WEIL das den Ruch des Gesetzesbrechens hat. Aber noch viel mehr greifen zur Flasche – und das ist erlaubt. Zieht man das in Betracht, kommen schon einige Zweifel an der alten Gleichung auf. Außerdem, glaubt irgendwer daran, dass ein Verbot auch die eingebaute Einhaltung desselben beinhaltet? Oder geht es einfach darum, eine Stellung zu beziehen oder einen Standpunkt klarzumachen? Neben dem Schutzeffekt ist das wohl die primäre Funktion.
Verbrechen laufen auf eine Verbannung hinaus. Es ist verboten, jemanden zu töten. Natürlich gibt es trotzdem Morde, aber nicht jede Minute an jedem Ort. Die meisten Menschen kommen nie mit einem solchen Verbrechen in Berührung, gleich wie viel die Medien darüber zu berichten haben. Der Krieg stellt allerdings eine Ausnahme dar. Nur: Da ist das Töten nicht verboten.
Jetzt rutscht der Ausspruch vom lockenden Verbotenen schon ein wenig in das Absurde ab, nicht wahr? Obwohl es natürlich hier und da vorkommt, das bestreitet ja niemand wirklich – nur eben weitaus seltener, als man denkt. Deshalb ist die Diskussion um das endgültige Verbot einer politischen Gruppierung sinnlos. Die alte Regel wurde hier etwas abgewandelt. Es heißt nicht mehr: "Dann tun sie es eben erst recht", sondern: "Dann wandern die in den Untergrund ab und wir haben keinen Zugriff mehr." Aber, liest man die vielen Berichte in den Medien, Zugriff hatte ja keiner im Endeffekt, sonst hätte es zu einigen, jetzt erst aufgeklärten Verbrechen nicht kommen können, ebenso wenig wie zu der Bildung einer regelrechten Terrorgruppe. Deshalb wäre eine klare Stellungnahme vorzuziehen, mit allen Konsequenzen.
Wer sich wissentlich in das Abseits begibt, muss mit den Konsequenzen rechnen, die dieses Verhalten zeitigen kann. Niemand muss dafür die Schuld auf sich nehmen als derjenige selbst. Die verzogene kleine Tochter der Psychologie, die an einem ewigen Aufmerksamkeitsdefizit leidet, und die "Ich konnte ja nicht anders, weil ..." heißt, sollte endlich einmal zu einem guten Therapeuten geschickt werden. Denn gleichgültig, wie lange man nach einem Arbeitsplatz sucht, oder wie man unter einem schlimmen Elternhaus gelitten hat: Mord und Unmenschlichkeit sind damit nicht zu entschuldigen.
Klare Verbote haben immerhin den Wert, dass sie denjenigen, der gegen sie handelt, dazu bringen kann, sein Tun als illegal einzugestehen. Ob er es nun will oder nicht.
© "Sinnvoll oder sinnlos? Über den Wert des Verbietens": Textbeitrag von Winfried Brumma (Pressenet), 2011. Bildnachweis: Nichtraucher Schilder, CC0 (Public Domain Lizenz).
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